Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag von

„Goldberg City Apartments“ (Paradisi Vermietungen,DE, Böblingen)

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit „Goldberg City Apartments“ (Paradisi Vermietungen,DE, Böblingen) nachfolgend:„Beherbergungsbetrieb“ geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1  diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge         

       über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments zur Gästebeherbergung

       sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

1.2  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher verein-

       bart wurde.

1.3  Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per

       E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss

       eines Vertrages verbindlich an.

1.4  Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags

       des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb

       steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

1.5  Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in

       der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser

       innerhalb einer Frist von 7 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen

       Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder

       sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebots gebunden. Die Annahmeerklärung

       kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungs-

       summe) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.

1.6  Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den

       Kunden bestellt, haftet der dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit

       Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag

       sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten

       vorliegt.

 

  1. Leistungen,Preise, Zahlungsmodalitäten,Aufrechnung,Sicherheiten

2.1  Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem verein-

       barten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und weiter die

       vereinbarten Leistungen zu zu erbringen

2.2. Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden

       oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten.

       Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen

       des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

2.3  Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehr-

       wertsteuer.

2.4  Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist die vereinbarte Vergütung

       monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag

       angegebene Konto des Beherbergungsbetriebes zu zahlen.

       Ansonsten sind Rechnungen des Beherbergungbetriebes ohne Fälligkeitsdatum

       innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

       Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber

       Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäfts-

       verkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basis-

       zins geltend zu machen.

       Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vor-

       behalten.

2.5  Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt der Beherbergungsbetrieb eine

       Mahngebühr von 8 €. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder

       nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

2.6  Der Beherbergungsbetrieb ist auch ohne gesonderte Vereinbarung berechtigt, bei

       Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung und/oder Sicherheits-

       leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und Zahlungstermine können im

       Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur

       Verfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungs-

       terminen ist der Beherberbungsbetrieb berechtigt, die jeweils vereinbarte Vergütung

       von der Kreditkarte einzuziehen.

       Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem Fall frei, ob und welche Kreditkarte er

       bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch

       Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt

       wird.

2.7  Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten

       Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder

       mindern.

2.8  Hat der Gast Sicherheitsleistungen durch zur Verfügung Stellung von Kreditkarten-

       Daten erbracht, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, nach Stellung einer

       entprechenden Rechnung, auch die vom Gast in Anspruch genommenen Neben-

       leistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigung, Wäscheservice usw. über die

       Kreditkarte des Gastes einzuziehen.

 

  1. Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe und weitere Vertragspflichten des Gastes

3.1  Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments,

       es sei denn, es wurde vorher eine anderslautende Vereinbarung beschlossen, und

       vom Beherbergungsbetrieb schriftlich bestätigt.

3.2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr zur

       Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3.3  Das Apartment des Beherbergungsbetriebes ist am vereinbarten Abreisetag

       spätestens um 11 Uhr zu verlassen. Bei einer verspäteten Rückgabe des Apartments

       kann der Beherbergungsbetrieb 50% des Tagespreises in Rechnung stellen, sofern

       das Apartment bis 18 Uhr am Abreisetag geräumt wird. Erfolgt die Räumung des

       Apartments erst nach 18 Uhr am Abreisetag, kann der gesamte Tagespreis für den

       folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Gastes

       werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem

       Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

3.4  Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat

       die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhandenem Einklang mit den

       Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.

3.5. Soweit nicht anders vereinbart ist, darf die Unterkunft lediglich vom Gast und den

       weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch

       genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine

       Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

       Beherbergungsbetriebes.

3.6. Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments ist nur nach schriftlicher Zustimmung

       des Beherbergungsbetriebes erlaubt.

3.7. Alle Apartments des Beherbergungsberiebes sind Nichtraucherapartments. Daher ist

       das Rauchen in den Apartments untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der

       Beherbergungsbetrieb zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüberhinaus kann der

       Beherbergungsbetrieb erforderlichenfalls die Kosten einer Sonderreinigung bei

       Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 60 € in Rechnung stellen.

3.8. Die Rückgabe des Apartments hat in gleichem Zustand zu erfolgen wie es der Gast

       vorgefunden hat.

       Alle persönlichen Gegenstände sowie sämtliche persönlichen Lebensmittel sind aus

       Dem Apartment zu entfernen.

       Der Gast wird gebeten die Wohnungstüre des Apartments beim Verlassen aus

       versicherungsrechtlichen Gründen abzuschließen.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung

4.1  Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:

       Fristen:                                                                   Stornogebühr:

                                                                            (% des ursprünglichen Gesamtangebotes)  

 

 

      Bis 30 Tage vor Anreise                                            kostenfrei

      29 – 10 Tage vor Anreise                                           50 %

      9 – 2 Tage vor Anreise                                               80 %

      1 Tag vor Anreise & am Anreisetag                          100 %

 

 4.2  Eine Stornierung hat schriftlich per E-Mail an den Beherbergungsbetrieb zu erfolgen.

        Sollte zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden eine schriftliche

        Vereinbarung erfolgt sein, in welcher ein bestimmter Termin zum kostenfreien Rück-

        tritt vom Vertrag festgehalten wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag 

        zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungs-

        betriebes auszulösen.

        Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht

        bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb

        ausübt.

 4.3. Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich eingeräumt worden, so ist

        der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt

        vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach vertraglich gebuchten

        Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes die

        Buchung des Apartments nicht endgültig bestätigt.

 4.4. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebes besteht ferner dann, wenn eine

        vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür

        gesetzten Frist geleistet wird. In diesem Fall hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb

        eventuelle nach Ziffer 4.1 anfallende Storno-und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.

 4.5  Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag

        außerordentlich zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe

        sind unter anderem (aber nicht abschließend)

        – die Nichterbringung einer fälligen Leistung

        – die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom

          Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände

        – eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung

        – die Buchung des Apartments unter irreführender oder falscher Angabe

          wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zweckes oder

        – wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die

          Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,

          die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes oder seiner Gäste in

          der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahren-

          bereich des Beherbergungsbetriebes herrührt.

          In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes

          auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

          Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Ersatz eines ihm ent-

          standenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle

          der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

   4.6  Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf

          der vereinbarten Zeit.

          Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des

          Beherbergungsbetriebes auf die volle Buchungssumme unberührt.

          Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen

          Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten,

          aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht

          verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.

 

 

  1. Anschlüsse und technische Einrichtung

    5.1 Soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauchs handelt,

          bedarf es für den Gast der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes

          um eigene Elektrische Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes des

          Beherbergungsbetriebes zu verwenden. Sollte es durch die Verwendung dieser

          Geräte des Kunden zu Beschädigungen oder Störungen der technischen Anlagen

          des Beherbergungsbetriebes kommen, gehen diese zu Lasten des Gastes, soweit

          der Beherbergungsbetrieb diese nicht zu vertreten hat.

   5.2  Der Gast ist berechtigt, die in den Apartments vorhandenen Telefone und Daten-

          übertragungseinrichtungen zu nutzen.Sollten über die mit dem Beherbergungs-

          betrieb vereinbarte Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen, hat der Gast diese

          neben der vereinbarten Miete zusätzlich zu zahlen.

          Die Nutzung eigener Mobiltelefone ist selbstverständlich erlaubt und kostenfrei.

   5.3. Dem Gast ist es ausdrücklich verboten, illegales Filesharing über den Internet-

          Anschluss des Beherbergungsbetriebes zu betreiben.

          Dazu zählen jegliche Up-oder Downloads urheberrechtlich geschützter Musik-,

          Film- oder Softwaredateien.

          Der Gast haftet für jegliche Schäden , die dem Beherbergungsbetrieb und/oder

          dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung entstehen.

   5.4. Sollte es zu Störungen an den vom Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellten

          technischen oder sonstigen Einrichtungen kommen, werden diese nach Möglichkeit

          sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,

          soweit der Beherbergungsbetrieb die Störung nicht zu vertreten hat.

 

 

  1. Haftung des Beherbergungsbetriebes

   6.1  Haftung für vertragliche Verpflichtungen

 

          Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

          für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

          Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

          hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

          oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu

          vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-

          lässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden,

          Die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

          Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.

 

          Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen

          Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

          Bei Auftreten von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Beherbergungs-

          betriebes, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes

          bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

 

   6.2  Haftung für eingebrachte Sachen

          Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast höchstens

          bis zu einem Betrag von 500€, sowie für Geld, Wertpapiere und Kost-

          barkeiten bis zu einem Betrag von 800  €.

          Die Haftungsansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb erlöschen, wenn nicht

          der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung

          unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht.(§ 703 BGB)

 

   6.3  Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

          Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem

          angemieteten Apartment. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt für Verlust,

          Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,

          außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beherbergungsbetriebes.

          Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,

          Oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund

          Der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser

          Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

   6.4  Parkplatzschäden

          Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des

          Beherbergungsbetriebes zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein

          Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des

          Beherbergungsbetriebes entsteht nicht.

          Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des

          Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren

          Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig-

          keit seinerseits. Ziffer 6.1 Absatz 2-3 gelten entsprechend.

 

   6.5 Verjährung

         Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem

         Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB.

         Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob-

         fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden

         Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des

         Körpers , der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vor-

         sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes,

         seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

 

  1. Haftung des Kunden

  7.1  Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder

         Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich

         oder ihn selbst verursacht werden.

  7.2  Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung

         gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Sollten nach Räumung des Apartments

         Gegenstände fehlen, hat der Kunde diese zum Zeitwert zu ersetzen.

  7.3  Bei Verlust des Apartmentschlüssels wird eine Gebühr von 150€ fällig.

  7.4  Der Beherbergungsbetrieb kann vom Kunden die Stellung von angemessenen

         Sicherheitsleistungen verlangen( z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften).

         Diese können auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten

         erfolgen.

         In diesem Fall ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt die Kosten für die

         Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuld-

         haft verursachten Schäden an dem Apartment über die Kreditkarte des Kunden ein-

         zuziehen. Die Kosten der Beseitigung der Schäden wird der Beherbergungsbetrieb

         zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fach-

         betriebes ermitteln.

         Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu

         beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde

         verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Ent-

         stehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

  1. Datenschutz

  8.1  Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten aus-

         schließlich zur Abwicklung der Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden

         dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutz-

         gesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und verarbeitet.

  8.2  Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung

         und Löschung seiner gespeicherten Daten.

  8.3. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur

         Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung

         der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungs-

         betrieb berechtigt zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungs-

         abwicklung dies Daten auch an Dritte weiterzugeben.

  8.4  Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personen-

         bezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung

         sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu

         erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegen-

         über dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.

 

 

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  9.1  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser

         Geschäftsbedingungen zur Anmietung möblierter Apartments sollen schriftlich

         erfolgen.

         Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  9.2  Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältniszwischen dem Beherbergungs-

         Betrieb und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschätssitz in

         Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die

         Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  9.3  Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

         Ausschließlicher Gerichtsstand-auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist,

         sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

  9.4  Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz

         Maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische

         Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Ab-

         Schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus-

         Land verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im

         Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des

         Beherbergungsbetriebes maßgebend.

  9.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig

         Oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

         Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.