Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag von
„Goldberg City Apartments“ (Paradisi Vermietungen,DE, Böblingen)
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit „Goldberg City Apartments“ (Paradisi Vermietungen,DE, Böblingen) nachfolgend:„Beherbergungsbetrieb“ geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
- Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1.1 diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge
über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments zur Gästebeherbergung
sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher verein-
bart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per
E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags
des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb
steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in
der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser
innerhalb einer Frist von 7 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen
Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder
sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebots gebunden. Die Annahmeerklärung
kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungs-
summe) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet der dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag
sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
- Leistungen,Preise, Zahlungsmodalitäten,Aufrechnung,Sicherheiten
2.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem verein-
barten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und weiter die
vereinbarten Leistungen zu zu erbringen
2.2. Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden
oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten.
Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen
des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
2.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehr-
wertsteuer.
2.4 Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist die vereinbarte Vergütung
monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag
angegebene Konto des Beherbergungsbetriebes zu zahlen.
Ansonsten sind Rechnungen des Beherbergungbetriebes ohne Fälligkeitsdatum
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäfts-
verkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basis-
zins geltend zu machen.
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vor-
behalten.
2.5 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt der Beherbergungsbetrieb eine
Mahngebühr von 8 €. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
2.6 Der Beherbergungsbetrieb ist auch ohne gesonderte Vereinbarung berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung und/oder Sicherheits-
leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur
Verfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungs-
terminen ist der Beherberbungsbetrieb berechtigt, die jeweils vereinbarte Vergütung
von der Kreditkarte einzuziehen.
Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem Fall frei, ob und welche Kreditkarte er
bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch
Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt
wird.
2.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder
mindern.
2.8 Hat der Gast Sicherheitsleistungen durch zur Verfügung Stellung von Kreditkarten-
Daten erbracht, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, nach Stellung einer
entprechenden Rechnung, auch die vom Gast in Anspruch genommenen Neben-
leistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigung, Wäscheservice usw. über die
Kreditkarte des Gastes einzuziehen.
- Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe und weitere Vertragspflichten des Gastes
3.1 Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments,
es sei denn, es wurde vorher eine anderslautende Vereinbarung beschlossen, und
vom Beherbergungsbetrieb schriftlich bestätigt.
3.2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3.3 Das Apartment des Beherbergungsbetriebes ist am vereinbarten Abreisetag
spätestens um 11 Uhr zu verlassen. Bei einer verspäteten Rückgabe des Apartments
kann der Beherbergungsbetrieb 50% des Tagespreises in Rechnung stellen, sofern
das Apartment bis 18 Uhr am Abreisetag geräumt wird. Erfolgt die Räumung des
Apartments erst nach 18 Uhr am Abreisetag, kann der gesamte Tagespreis für den
folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Gastes
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem
Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.4 Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat
die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhandenem Einklang mit den
Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
3.5. Soweit nicht anders vereinbart ist, darf die Unterkunft lediglich vom Gast und den
weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch
genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine
Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Beherbergungsbetriebes.
3.6. Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments ist nur nach schriftlicher Zustimmung
des Beherbergungsbetriebes erlaubt.
3.7. Alle Apartments des Beherbergungsberiebes sind Nichtraucherapartments. Daher ist
das Rauchen in den Apartments untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der
Beherbergungsbetrieb zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüberhinaus kann der
Beherbergungsbetrieb erforderlichenfalls die Kosten einer Sonderreinigung bei
Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 60 € in Rechnung stellen.
3.8. Die Rückgabe des Apartments hat in gleichem Zustand zu erfolgen wie es der Gast
vorgefunden hat.
Alle persönlichen Gegenstände sowie sämtliche persönlichen Lebensmittel sind aus
Dem Apartment zu entfernen.
Der Gast wird gebeten die Wohnungstüre des Apartments beim Verlassen aus
versicherungsrechtlichen Gründen abzuschließen.
- Rücktritt vom Vertrag, Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung
4.1 Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:
Fristen: Stornogebühr:
(% des ursprünglichen Gesamtangebotes)
Bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
29 – 10 Tage vor Anreise 50 %
9 – 2 Tage vor Anreise 80 %
1 Tag vor Anreise & am Anreisetag 100 %
4.2 Eine Stornierung hat schriftlich per E-Mail an den Beherbergungsbetrieb zu erfolgen.
Sollte zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden eine schriftliche
Vereinbarung erfolgt sein, in welcher ein bestimmter Termin zum kostenfreien Rück-
tritt vom Vertrag festgehalten wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungs-
betriebes auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht
bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb
ausübt.
4.3. Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich eingeräumt worden, so ist
der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach vertraglich gebuchten
Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes die
Buchung des Apartments nicht endgültig bestätigt.
4.4. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebes besteht ferner dann, wenn eine
vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür
gesetzten Frist geleistet wird. In diesem Fall hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb
eventuelle nach Ziffer 4.1 anfallende Storno-und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
4.5 Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe
sind unter anderem (aber nicht abschließend)
– die Nichterbringung einer fälligen Leistung
– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom
Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
– eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung
– die Buchung des Apartments unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zweckes oder
– wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes oder seiner Gäste in
der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahren-
bereich des Beherbergungsbetriebes herrührt.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Ersatz eines ihm ent-
standenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle
der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
4.6 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf
der vereinbarten Zeit.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des
Beherbergungsbetriebes auf die volle Buchungssumme unberührt.
Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten,
aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht
verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.
- Anschlüsse und technische Einrichtung
5.1 Soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauchs handelt,
bedarf es für den Gast der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes
um eigene Elektrische Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes des
Beherbergungsbetriebes zu verwenden. Sollte es durch die Verwendung dieser
Geräte des Kunden zu Beschädigungen oder Störungen der technischen Anlagen
des Beherbergungsbetriebes kommen, gehen diese zu Lasten des Gastes, soweit
der Beherbergungsbetrieb diese nicht zu vertreten hat.
5.2 Der Gast ist berechtigt, die in den Apartments vorhandenen Telefone und Daten-
übertragungseinrichtungen zu nutzen.Sollten über die mit dem Beherbergungs-
betrieb vereinbarte Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen, hat der Gast diese
neben der vereinbarten Miete zusätzlich zu zahlen.
Die Nutzung eigener Mobiltelefone ist selbstverständlich erlaubt und kostenfrei.
5.3. Dem Gast ist es ausdrücklich verboten, illegales Filesharing über den Internet-
Anschluss des Beherbergungsbetriebes zu betreiben.
Dazu zählen jegliche Up-oder Downloads urheberrechtlich geschützter Musik-,
Film- oder Softwaredateien.
Der Gast haftet für jegliche Schäden , die dem Beherbergungsbetrieb und/oder
dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung entstehen.
5.4. Sollte es zu Störungen an den vom Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen kommen, werden diese nach Möglichkeit
sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit der Beherbergungsbetrieb die Störung nicht zu vertreten hat.
- Haftung des Beherbergungsbetriebes
6.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
lässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden,
Die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Bei Auftreten von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Beherbergungs-
betriebes, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
6.2 Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast höchstens
bis zu einem Betrag von 500€, sowie für Geld, Wertpapiere und Kost-
barkeiten bis zu einem Betrag von 800 €.
Die Haftungsansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb erlöschen, wenn nicht
der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht.(§ 703 BGB)
6.3 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem
angemieteten Apartment. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beherbergungsbetriebes.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,
Oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund
Der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
6.4 Parkplatzschäden
Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des
Beherbergungsbetriebes zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des
Beherbergungsbetriebes entsteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des
Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig-
keit seinerseits. Ziffer 6.1 Absatz 2-3 gelten entsprechend.
6.5 Verjährung
Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob-
fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden
Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers , der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vor-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Haftung des Kunden
7.1 Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder
Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihn selbst verursacht werden.
7.2 Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung
gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Sollten nach Räumung des Apartments
Gegenstände fehlen, hat der Kunde diese zum Zeitwert zu ersetzen.
7.3 Bei Verlust des Apartmentschlüssels wird eine Gebühr von 150€ fällig.
7.4 Der Beherbergungsbetrieb kann vom Kunden die Stellung von angemessenen
Sicherheitsleistungen verlangen( z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften).
Diese können auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten
erfolgen.
In diesem Fall ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt die Kosten für die
Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuld-
haft verursachten Schäden an dem Apartment über die Kreditkarte des Kunden ein-
zuziehen. Die Kosten der Beseitigung der Schäden wird der Beherbergungsbetrieb
zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fach-
betriebes ermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Ent-
stehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Datenschutz
8.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten aus-
schließlich zur Abwicklung der Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden
dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutz-
gesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und verarbeitet.
8.2 Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung
und Löschung seiner gespeicherten Daten.
8.3. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur
Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung
der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungs-
betrieb berechtigt zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungs-
abwicklung dies Daten auch an Dritte weiterzugeben.
8.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personen-
bezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung
sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegen-
über dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
- Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser
Geschäftsbedingungen zur Anmietung möblierter Apartments sollen schriftlich
erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältniszwischen dem Beherbergungs-
Betrieb und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschätssitz in
Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Ausschließlicher Gerichtsstand-auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist,
sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz
Maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Ab-
Schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus-
Land verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Beherbergungsbetriebes maßgebend.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
Oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.